Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes zur aktiven Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen hat der KTV Lingen mit der Stadt Lingen eine Vereinbarung zur Sicherstellung des
Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII getroffen.
Diese Vereinbarung wird alle 3 Jahre wiederholt und stellt sicher, dass alle Personen, die in unserem Verein Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen, ein Führungszeugnis vorlegen
sowie eine Verhaltensrichtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports unterzeichnen müssen.
Des weiteren hat die Stadt Lingen eine Liste von Ansprechpartnern für die Kinderwohlgefährdung zusammengestellt